Die ersten Kinder- und Jugendparlamente (KiJuPa) Deutschlands entstanden in den 1980er Jahren. Im baden-württembergischen Weingarten wurde nach französischem Vorbild der erste Jugendgemeinderat Deutschlands eingerichtet (Hermann 1998). Momentan existieren etwa 540 solcher Selbstvertretungsgremien, die meisten in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. KiJuPa finden sich eher in größeren Kommunen, während in kleineren Kommunen, die die häufigste Verwaltungseinheit darstellen, eher wenige KiJuPa vorhanden sind (Roth, Stange 2020).
KiJuPa gehören zu den repräsentativen Selbstvertretungsgremien, das heißt hier werden Interessen von Kindern und Jugendlichen stellvertretend für ihre Peer-Group vertreten. Im Gegensatz zu offenen Formaten wie Foren oder Versammlungen zeichnen sich repräsentative Formate durch eine langfristige Beteiligung einer abgegrenzten Gruppe aus (Hafeneger, Niebling 2008).
Die institutionelle Ausgestaltung von KiJuPa variiert stark. So haben einige umfassende Rechte, inklusive Rede-, Antrags-, und Budgetrecht, während andere Fälle nur konsultative Kompetenzen aufweisen (Hermann 1996). In den einzelnen Bundesländern zeigt sich eine unterschiedlich starke Ausprägung, direkt abhängig von den Kommunalverfassungen. So sind KiJuPa vor allem in Bundesländern vermehrt vorhanden, in denen eine „Muss-Regelung“ zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalverfassung verankert ist (Hofmann et al. 2019).
KiJuPa werden als eher hochschwellige und sozial selektive Beteiligungsform eingeordnet, da sie durch ihren stark formalisierten Charakter vor allem junge Menschen mit formal hoher Bildung, höherem sozioökonomischen Lebensstandard und ohne Migrationshintergrund erreichen (Sindt 2023). Dennoch haben KiJuPa eine formal bildende und demokratisch sozialisierende Wirkung. So stärken KiJuPa beispielsweise die individuelle Selbstwirksamkeit von jungen Menschen, ihre Argumentationsfähigkeiten und ihre Unterstützung für demokratische Systeme und Institutionen (Fuks 2015).
Im alltäglichen Gebrauch finden sich auch synonyme Bezeichnungen wie Kinder- und Jugendgemeinderat, Kinder- und Jugendvertretung oder Kinder- und Jugendbeirat, die jedoch denselben Gegenstand beschreiben (Feldmann-Wojtachnia 2023).
Sechs Kernelemente zeichnen ein Kinder- und Jugendparlament aus:
Kontinuität
Ein KiJuPa zeichnet sich in Abgrenzung zu anderen, zumeist offenen und projektorientierten Formaten durch seine Dauerhaftigkeit aus. Bereits im Grundgedanken ist angelegt, dass die Partizipation langfristig und kontinuierlich ausgerichtet ist.
Institutionalisierung
Ein KiJuPa ist durch einen Beschluss eines kommunalen Gremiums eingerichtet. Daraus ergibt sich eine institutionelle Grundlage sowie die Legitimation des KiJuPa. Eine Satzung und/oder Geschäftsordnung regelt die Vorgänge und den Handlungsrahmen. Dies bietet sowohl dem Gremium selbst als auch Partnern in der Zusammenarbeit Sicherheit und Orientierung.
Interessenselbstvertretung
Kindern und Jugendlichen wird aktiv der Raum geboten, ihre eigenen Anliegen, Probleme und Interessen zu artikulieren und zu vertreten. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Raum physisch vorhanden oder aus immateriellen Ressourcen wie aktivem Zuhören oder Rede- und Antragsrecht besteht.
Repräsentation
Eine begrenzte Zahl von durch Wahlen oder sonstige Delegationsformen festgelegter Kinder und Jugendlicher vertritt stellvertretend ihre Peer-Group. Hiermit wird die Repräsentationslücke junger Menschen im öffentlichen politischen Raum zumindest normativ geschlossen.
Anbindung
KiJuPa sind durch ihre institutionelle Ausgestaltung an kommunale Gremien angebunden. Üblicherweise ähneln KiJuPa in ihren Strukturen denen des kommunalen Parlamentes, also des Stadtrates. Meist haben KiJuPa ein Rede- und Antragsrecht in kommunalen Ausschüssen oder in der Ratssitzung, jedoch kein Stimmrecht. So sind KiJuPa vor allem konsultative Formate.
Zeitliche Begrenzung der Amtszeit
Die Wahlperiode des KiJuPa ist zeitlich begrenzt, meist auf ein oder zwei Jahre. Einerseits wird somit der sozialisierende Effekt der Wahlhandlung in einem häufigeren Rhythmus abgehalten, andererseits wird damit der rasanten Lebensentwicklung im jungen Alter Rechnung getragen. Somit erhöht sich die Legitimation von KiJuPa.
Literatur
Feldmann-Wojtachnia, Eva (2023): Jugendparlamente. Ein wirkungsvolles Partizipationsinstrument und mehr als Peer Group Education? In: Kinder- und Jugendschutz in Theorie und Praxis (KJug), Vol. 68, No. 1. Seiten 19-23.
Fuks, Mario (2015): The Effects of Political Socialization Programmes: The Youth Parliament Experience in Brazil. In: World Political Science Vol. 11, No. 2. Seiten 347–375.
Hafeneger, Benno und Torsten Niebling (2008): Kinder- und Jugendparlament. In: Kersting, Norbert [Hg.]: Politische Beteiligung. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Seiten 123-141.
Hermann, Michael C. (1996): Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg. Eine interdisziplinäre Evaluation. Pfaffenweiler: Centaurus.
Hermann, Michael C. (1998): Zu Organisation und Bewährung von Jugendparlamenten mit Geschäftsordnungen und Satzungen. Weingarten: Pädagogische Hochschule.
Hofmann, Holger; Dominik Bär, Daniela Heerdt, Uwe Kamp, Britta Kaufhold, Sylvia Kohn, Sebastian Schiller (2019): Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene. Berlin: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Roth, Roland und Waldemar Stange (2020): Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale. Berlin: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Sindt, Andreas (2023): Das Jugendparlament Osnabrück Förderung politischer Anerkennung Jugendlicher durch politische Partizipation. In: deutsche jugend Vol. 71, No. 7-8. Seiten 311-318.









