Herausgegeben durch den

Bundesregierung in Verantwortung

Resolution des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung

Mit Spannung wurde der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD erwartet – auch unter den Beteiliger*innen. Doch noch wichtiger als der Koalitionsvertrag ist, wie in der Regierungszeit tatsächlich gehandelt wird. Wie die Bundesregierung aus ihrer Sicht handeln sollte, hat das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung in einer Resolution zusammengefasst. Es gibt viele Anknüpfungspunkte, doch wichtig ist, dass endlich umgesetzt wird. Dafür steht das Kompetenzzentrum als Berater und Unterstützer zur Verfügung.

Erwartungen und Angebote des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung an den neuen Bundestag und die neue Bundesregierung

CDU, CSU und SPD wollen – so der Titel ihres Koalitionsvertrages – „Verantwortung für Deutschland“ übernehmen. Das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung stellt fest, dass die Verantwortung der neuen Regierung auch darin besteht, die Bürgerinnen und Bürger stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden.

Im Koalitionsvertrag 2018 vereinbarte die damalige Koalition aus CDU, CSU und SPD, „eine Expertenkommission ein(zu)setzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann“. Die Expertenkommission ist seinerzeit nicht eingesetzt worden.

Das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung fordert von Bundestag und Bundesregierung, die Expertenkommission jetzt zu einzusetzen.

Im Koalitionsvertrag 2021 von SPD, Grünen und FDP hieß es, man wolle „die Entscheidungsfindung verbessern, indem wir neue Formen des Bürgerdialogs wie etwa Bürgerräte nutzen, ohne das Prinzip der Repräsentation aufzugeben.“ Tatsächlich führte die Koalition 2023/2024 den Bürgerrat Ernährung durch. Weitere Bürgerräte wurden nicht eingesetzt.

In der aktuellen Koalitionsvereinbarung wird angekündigt: „Ergänzend zur repräsentativen Demokratie setzen wir dialogische Beteiligungsformate wie zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Deutschen Bundestages fort.“

Das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung appelliert an Bundestag und Bundesregierung, umgehend mit den Planungen zu den „dialogischen Beteiligungsformaten“ zu beginnen.

Zahlreiche Vorhaben des Koalitionsvertrages erlauben die Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner in die Entscheidungsfindung. Zum Beispiel: effizientere Gestaltung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte, stärkere Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern für ein soziales und bürgernahes Europa, Einsetzung einer Wahlrechtskommission, die Vorschläge zur gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und eine mögliche Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre beraten soll.

Das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung bietet an, bei diesen und weiteren Themen, zu denen eine Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsprozesse möglich ist, unterstützend und beratend zur Verfügung zu stehen.

Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung am 03.06.2025

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