Lexikon: Partizipation

Partizipation beschreibt den Prozess aktiver Teilhabe mit Wirkungsanspruch von Individuen einer sozialen Struktur.

Der Begriff Partizipation stammt vom lateinischen participatio. Die beiden Wortstämme sind pars (Teil) und capere (aneignen, fangen), übersetzt wird es am ehesten mit „sich einen Teil aneignen“. Er wird auch gerne übersetzt mit Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitsprache oder Einbeziehung, was aber nicht hunderprozentig zutreffend ist.

Der Begriff ist in der Soziologie, in der Pädagogik, in der Stadtplanung, in der Ethik und in der Kunst unterschiedlich beleget. Im Bereich der Forschung und Praxis demokratischer Teilhabe empfiehlt das Berlin Institut für Partizipation folgende Definition:

Partizipation beschreibt den Prozess aktiver Teilhabe mit Wirkungsanspruch von Individuen einer sozialen Struktur.

Somit sind Wahlen und direktdemokratische Abstimmungen wie Volksentscheide, Bürgerbegehren oder Bürgerbefragungen Formen politischer Partizipation, ebenso wie Engagement in Parteien, aber auch Demonstrationen, Kundgebungen und Formen des zivilen Ungehorsams wie z.B. Straßenblockaden. Das Wesen der Partizipation ist eben, dass sie nicht von oben gewollt, organisiert, bestellt, ermöglicht oder legalisiert werden muss, um stattzufinden.

Auch Formate dialogischer Bürgerbeteiligung sind Partizipation – aber eben nur ein Ausschnitt davon. So benennt das von der gleichnamigen Allianz entwickelte Konzept der Vielfältigen Demokratie die drei Partizipationsformen: Direktdemokratische Entscheidungen, Parlamente und dialogische Beteiligung als zentrale Partizipationsformen.

Jörg Sommer ist Vorsitzender des Fachverbands Bürgerbeteiligung, Direktor des Berlin Instituts für Partizipation und einer der Entwickler des Zertifikatslehrgangs Beteiligungsmanagement.
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