Ihre Mitgliedschaft im Fachverband Bürgerbeteiligung
Werden Sie Mitglied!
Es gibt zwei Arten von Mitgliedschaften:
Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die beruflich, wissenschaftlich oder in der Ausbildung im Bereich der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung tätig sind. Der aktuelle Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 120,- Euro (Studierende/Azubis 60,- Euro).
Korporative Mitglieder können Unternehmen, Organisationen und Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform werden, die die Ziele des Vereins unterstützen. Der aktuelle Jahresbeitrag für korporative Mitglieder beträgt 300,- Euro (Gemeinnützige Organisationen 120,- Euro).
Die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich voll absetzbar, für Angestellte als Werbungskosten, für Selbständige und Unternehmen als Betriebskosten. Auch die Kosten für persönliche Mitgliedschaften können natürlich auch vom Arbeitgeber getragen werden.
Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft oder zum Beitrittsprozess? Dann schauen Sie doch einmal in unseren FAQ Bereich unten auf dieser Seite. Finden Sie dort keine Antwort, freuen wir uns über Ihre Fragen über unser Kontaktformular.
Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft
Gibt es eine Aufnahmeprüfung?
Der Vorstand prüft alle Aufnahmeanträge. Dabei geht es in erster Linie um die Frage, ob eine berufliche Tätigkeit im Bereich Bürgerbeteiligung vorliegt. Sollten sich Fragen ergeben, werden wir Sie persönlich kontaktieren. In der Regel sollten Sie binnen 10 bis 14 Tagen eine Aufnahmebestätigung erhalten. Da alle Vorstandsmitglieder ehrenamtlich arbeiten, bitten wir um Ihr Verständnis, wenn es ausnahmsweise einmal etwas länger dauern sollte.
Gibt es eine Aufnahmegebühr?
Der Verband berechnet keine Aufnahmegebühren. Es fallen lediglich die regulären Mitgliedsbeiträge an. Im Aufnahmejahr werden diese anteilig ab dem Folgemonat des Beitritts berechnet.
Welche Vorteile hat eine korporative Mitgliedschaft?
Als korporatives Mitglied haben Sie dieselben Rechte wie natürliche Mitglieder. Die von Ihnen benannte Person vertritt Ihre Institution mit vollem Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und der für Sie zuständigen Fachgruppe. Sie kann in allen Arbeitsgruppen mitwirken. Zudem kann Ihre Institution das Logo “Wir sind Mitglied im Fachverband Bürgerbeteiligung” im Rahmen Ihrer Mitgliederschaft in allen Medien (Webseiten, Broschüren, Briefbögen) verwenden. Die Kosten für die Mitgliedschaft sind in voller Höhe als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Wie viele Beschäftigte eines korporativen Mitglieds können im Verband aktiv mitarbeiten?
Im Rahmen einer korporativen Mitgliedschaft wird von Ihnen eine Person benannt, die Ihre Institution im Verband (inklusive Mitgliederversammlungen, Fach- und Arbeitsgruppen) vertritt. Wollen weitere Beschäftigte von den Angeboten des Verbandes profitieren, empfehlen wir zusätzliche persönliche Mitgliedschaften. Wichtig: Auch die Kosten von persönlichen Mitgliedschaften Ihrer Beschäftigten können von Ihrer Institution übernommen werden!
Wie sieht die aktuelle Mitgliederstruktur aus?
Rund 55 Prozent unserer Mitglieder sind männlich, etwa 45% sind weiblich. Die meisten Mitglieder gehören den Fachgruppen Verwaltung, Wissenschaft und Dienstleistung an. Etwas über 20% der Mitglieder sind Institutionen, darunter vor allem Kommunen, kommunale Einrichtungen, Dienstleistungsanbieter und Verbände/Vereine. (Stand Februar 2024). Da der Verband nach wie vor dynamisch wächst, können sich die Anteile verändern.
Wie bekomme ich Kontakt zu anderen Mitgliedern?
Sie werden als Mitglied zu den Treffen Ihrer Fachgruppe eingeladen. Zudem können Sie in beliebig vielen unserer aktuell zwölf thematischen Arbeitsgruppen mitarbeiten. Zudem können sie über unsere Online-Community alle anderen Mitglieder direkt kontaktieren und sich mit ihnen Austauschen. Jedes Mitglied entscheidet selbst, welche Informationen es mit den anderen Mitgliedern teilen möchte.
Kann ich in mehreren Arbeitsgruppen Mitglied sein?
Die Fachgruppen sind elementarer Bestandteil unserer Verbandsstruktur mit eigenem demokratischen Aufbau. Die Mitglieder wählen ihre Fachgruppenleitung selbst, diese arbeitet im Vorstand des Verbandes mit. Aufgabe der Fachgruppen ist es auch, geschützte Räume für den Austausch zu tätigkeitsspezifischen Themen zu bieten. Jedes Verbandsmitglied ist deshalb zugleich auch Mitglied genau einer Fachgruppe. Eine Doppel- oder Mehrfachmitgliedschaft ist nicht vorgesehen.
Der Austausch über bestimmte Fachgruppen hinweg findet in den zahlreichen thematischen Arbeitsgruppen statt. Sie stehen allen Mitgliedern unabhängig von der gewählten Fachgruppe offen.
Wie viele Mitglieder hat der Verband?
Der Fachverband Bürgerbeteiligung wurde im Oktober 2023 gegründet. 10 Wochen später, zum Jahresende 2023, hatte er bereits 151 Mitglieder, aktuell kommen nahezu täglich weitere Mitglieder hinzu.