Veranstaltung zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes
Das NBG fragt in seiner Online-Veranstaltung: Welche geologischen und ethischen Folgen hat das?
2031 – das war einst das Ziel. In dem Jahr sollte die Entscheidung für einen Endlagerstandort fallen. Doch inzwischen wissen wir – der Zeitplan ist nicht zu halten. Die Endlagersuche wird Jahrzehnte länger dauern als ursprünglich geplant. Ein neuer, gesetzlicher Rahmen muss her. Daher wird das Standortauswahlgesetz derzeit angepasst.
Neuer gesetzlicher Rahmen
Die Änderungen werden voraussichtlich größere Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben. So sollen die bisherigen Phasen II und III, also die übertägige und die untertägige Erkundung, zusammengelegt bzw. die bisherige Phase III optional werden.
NBG fragt nach den Konsequenzen
Dadurch stellen sich geologische und ethische Fragen. Braucht es vielleicht keine Erkundungsbergwerke mehr? Schaffen wir eine Balance aus Sorgfalt, Zeit und Effektivität? Wird die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeschränkt, weil bislang bestehende wichtige Partizipationsmöglichkeiten entfallen?
Die Anmeldung für die Veranstaltung ist unter folgendem Link möglich.