Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) hat den fünften Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung veröffentlicht. Mit diesem adressiert es sowohl Kommunen als auch zivilgesellschaftliche Träger. Entsprechende Institutionen können bis zum 15. April 2024 über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung (FRL) Fördermittel für kommunale Bürgerbeteiligung beantragen.
Kommunen können zusätzlich im Rahmen der Formate »Modellkommune« oder »Bürgerkommune« finanzielle Unterstützung für den Aufbau nachhaltiger Prozesse und Strukturen im Bereich der Bürgerbeteiligung erhalten.
Das SMJusDEG fördert bei den jeweiligen Projekten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können bis zum 15. April 2024 über das Förderportal der Sächsischen Ausbaubank – Förderbank (SAB) gestellt werden.
https://www.beteiligen.sachsen.de/download/5.Foerderaufruf_FRL-Buergerbeteiligung.pdf